Suchfunktion
Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt
liegt im Zentrum der Stadt Karlsruhe am Schlossplatz 14. Der Amtsbezirk umfasst den Stadtkreis Karlsruhe mit Ausnahme der Stadtteile Durlach, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach, Wolfartsweier, Grünwettersbach, Palmbach und Neureut, die dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach zugeordnet sind. Im Finanzamtsbezirk leben ca. 226.000 Einwohner. Das Finanzamt Karlsruhe-Stadt besteht aus 21 Sachgebieten mit insgesamt ca. 330 Beschäftigten.
Anfahrtbeschreibung mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
KVV Haltestelle Marktplatz
Linie S1/S11, S2, S5, 1,3,4,5
Vom Marktplatz ca. 1-2 Gehminuten Richtung Schloss.
Eingänge: Schlossplatz und Zirkel (behindertengerecht)
Anfahrtbeschreibung mit PKW:
Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach (A5) oder B10
- Richtung Stadtmitte bis Beginn der Fußgängerzone (6. Ampel nach der Autobahn)
- rechts abbiegen in die Waldhornstraße
- Tiefgarage Schlossplatz (gebührenpflichtig)
Zum Lageplan
Zur Übersicht der zum Amtsbezirk des Finanzamts gehörenden Gemeinden und Städte.
Zum Überblick über die Aufbauorganisation des Finanzamts (Schema).
Das Finanzamt ist im Einzelnen zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern:
- Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuern
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Des Weiteren werden im Finanzamt folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Außenprüfungsdienste
- Einheitsbewertung (Grundvermögen)
- Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
- Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden
Dem Finanzamt sind außerdem verschiedene zentrale Zuständigkeiten übertragen:
Aufgabe
|
für das Finanzamt / für die Finanzämter
|
---|---|
Allgemeine Betriebsprüfung
|
|
Allgemeine Betriebsprüfung für bestimmte Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
|
|
Besteuerung der Bauherrengemeinschaften / Immobilienfonds
|
Baden-Baden, Bruchsal, Calw, Emmendingen, Ettlingen, Freiburg-Land, Freiburg-Stadt, Freudenstadt, Heidelberg, Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Stadt, Konstanz, Lahr, Lörrach, Mannheim-Neckarstadt, Mannheim-Stadt, Mosbach, Mühlacker, Müllheim, Offenburg, Pforzheim, Rastatt, Rottweil, Schwetzingen, Singen, Sinsheim, Tuttlingen, Villingen-Schwenningen, Waldshut-Tiengen, Weinheim
|
Kraftfahrzeugsteuer
|
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.
Folgende Aufgaben werden von anderen Finanzämtern wahrgenommen:
Aufgabe
|
übertragen auf das Finanzamt
|
---|---|
Arbeitnehmerüberlassung (grenzüberschreitend), sofern nicht Baugewerbe
|
|
Arbeitnehmerüberlassungsfälle des Baugewerbes (Frankreich)
|
|
Arbeitnehmerüberlassungsfälle des Baugewerbes (Liechtenstein, Schweiz)
|
|
Ausländische Werkvertragsunternehmen und Werkvertragsarbeitnehmer sofern nicht Baugewerbe
|
|
Erbschaft- und Schenkungsteuer
|
|
Rennwett-/Lotteriesteuer
|
|
Steuerfahndung
|
|
Straf- und Bußgeldsachen
|
|
Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer (Frankreich)
|
|
Umsatzbesteuerung ausländischer Unternehmer (Liechtenstein, Schweiz)
|
|
Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer
|
|
Werkvertragsunternehmer und Werkvertragsarbeitnehmer des Baugewerbes (Frankreich)
|
|
Werkvertragsunternehmer und Werkvertragsarbeitnehmer des Baugewerbes (Liechtenstein, Schweiz)
|
|
zentrale Lohnsteuerprüfung bei Arbeitgebern mit über 300 Arbeitnehmern
|
Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.